Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen von sonderanfertigung.net, Am Eschbachtal 40, 60437 Frankfurt im Folgenden sonderanfertigung.net genannt

1. Allgemeines

1.1 Inhalt und Umfang dieses Auftrags richten sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbeschreibung.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur soweit Vertragsinhalt, als sie von sonderanfertigung.net

ausdrücklich genehmigt werden.

1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.

2. Produktion, Versand

2.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen bedürfen der Abnahme durch sonderanfertigung.net. Vor Beginn der Fertigung sind uns Korrekturabzüge, Andrucke, Nullmuster, Produktionsmuster, Anspritzungen etc. zur Prüfung vorzulegen.

2.2 Mit der Auflagenproduktion darf erst nach der ausdrücklichen Freigabe in Textform durch sonderanfertigung.net begonnen werden.

2.3 Werke, die sich auf die Gestaltung oder Herstellung von Werbemitteln beziehen, müssen die gestellte Aufgabe lösen. Sie müssen den zur Verfügung gestellten Vorlagen, von sonderanfertigung.net erteilten Weisungen und dem Stand der Technik entsprechen.

2.4 Herstellervermerke dürfen an den bestellten Waren nicht angebracht werden.

2.5 Ausfallmuster sind sofort nach Beginn der Fertigung an sonderanfertigung.net zu liefern, die Auslieferung der Auflage darf wenn nicht schriftlich anders vereinbart erst nach Freigabe der Ausfallmuster erfolgen.

2.6  Der Versand der Ware ist entsprechend den von sonderanfertigung.net schriftlich angegebenen Versandanweisungen und Versandanschriften neutral mit sonderanfertigung.net-Lieferscheinen vorzunehmen. Die Verwendung eigener Lieferscheine oder gekennzeichneter Packmittel und das Beilegen von Rechnungen oder sonstigen Druckwerken ist nicht zulässig.

3. Lieferzeit

3.1 Bei den mit sonderanfertigung.net vereinbarten Terminen handelt es sich grundsätzlich um Fixtermine. Wird der vereinbarte Liefertermin gleich aus welchem Grund überschritten, so ist sonderanfertigung.net auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Abnahme der Ware zu verweigern und vom Vertrag ganz oder hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Restes ohne Entschädigungsleistung zurückzutreten. Falls der Auftragnehmer die Überschreitung des Liefertermins zu vertreten hat, kann sonderanfertigung.net außer den eigenen Schadensersatzansprüchen dem Kunden kraft Gesetz zustehende Rechte und Ansprüche geltend machen, wenn der Kunde diese an sonderanfertigung.net abgetreten hat.

3.2 Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er die Unterlagen in Textform angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.

3.3 Sobald für den Auftragnehmer Grund zu der Annahme besteht, dass die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbracht werden kann, hat er sonderanfertigung.net dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sollte sich sonderanfertigung.net trotz Terminverzögerung zur Abnahme der Ware bereit erklären, dann gehen die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für die Luft-, Eilfracht, Bahnexpress usw., zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Lieferung

4.1 Die Versendungsgefahr trägt in jedem Fall der Auftragnehmer, auch wenn dieser die Ware zur Beförderung an Dritte weitergibt. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungsumfang ist verbindlich.

4.2 Die Lieferung erfolgt absolut neutral nur mit unserem Lieferschein. Sämtliche Dokumente des Auftragnehmers gehen gesondert zu unseren Händen. Entwürfe, insbesondere für alternative Lösungen, gehören zum Lieferumfang der gesonderten Dokumentensendung.

4.3 Über- und Unterlieferungen sind nur nach zuvor mit uns getroffener Absprache zulässig. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind.

4.4 Abnahme und Zahlung vor Feststellung von Mängeln sind keine Anerkennung einwandfreier Lieferung und kein Verzicht auf Mängelrüge.

4.5 Unsaubere, unsachgemäße und vom schriftlichen Auftrag abweichende Ausführungen gelten als mangelhafte Lieferung. sonderanfertigung.net ist in diesem Falle berechtigt, unbeschadet der sonderanfertigung.net sonst kraft Gesetz zustehenden Rechte und Ansprüche, Abnahme und Zahlung ganz oder teilweise zu verweigern.

Im Reklamationsfall, gleich aus welchem Grund, ist sonderanfertigung.net berechtigt, wahlweise Ersatzlieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Ist im Interesse einer pünktlichen und ordnungsgemäßen Belieferung eines Kunden nach erfolgter Reklamation eine Ersatzbeschaffung notwendig, da der Auftragnehmer eine rechtzeitige Ersatzlieferung nicht leisten kann, kann sonderanfertigung.net nach eigenem Ermessen die Ersatzbeschaffung vornehmen und entstandene Kosten dem Auftragnehmer belasten. sonderanfertigung.net wird sich dabei um Begrenzung des Schadens bemühen.

5. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer trägt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Sorge für die Geheimhaltung aller ihm übergebenen oder aufgrund dieses Auftrages von ihm hergestellten Unterlagen und Daten, sowie die ihm durch diese Unterlagen bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge, auch nach Beendigung des Auftrags.

Falls Informationen über das Vertragsverhältnis, etwa getroffene Vereinbarungen zu Preisen, Zahlungsfristen und anderen Details aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder auf Initiative des Auftragnehmers an Betreiber von Wirtschaftsauskunfteien, Firmendatenbanken, Inkassounternehmen, Kreditversicherungen und andere Organisationen, die Daten zu Verträgen, Auftragsvolumina und Zahlungserfahrungen speichern, verarbeiten und/oder weitergeben, übermittelt werden sollen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, sonderanfertigung.net rechtzeitig vorher über diese Absicht zu informieren und die Information erst nach Absprache mit sonderanfertigung.net weiterzugeben. sonderanfertigung.net wird dem nicht widersprechen, behält sich aber vor, Schadensersatz für durch unabgesprochene, unvollständige oder unrichtige Informationen entstandene Schäden zu verlangen.

Der Auftragnehmer darf Exemplare der vertraglichen Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von sonderanfertigung.net zu eigenen Werbezwecken verwenden. Der Auftragnehmer hat diese Geheimhaltungsverpflichtung seinen mit der Ausführung des Auftrages befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten usw. aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

Der Auftragnehmer ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch sonderanfertigung.net nicht berechtigt, mit von sonderanfertigung.net oder deren Kunden zur Verfügung gestellten Produkten, Vorlagen, Zeichnungen, Designs, Logos oder anderer im Zusammenhang mit Aufträgen oder Anfragen übermittelten Informationen zu werben, Muster oder Abbildungen aus der Produktion weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Insbesondere die Verwendung von Mustern oder Abbildungen als Referenz bei Messen, im Internet, in Katalogen oder anderen Werbemedien ist ausdrücklich untersagt.

6. Rechnungserteilung und Zahlung

6.1 Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang berechtigt zum Abzug von 3%, Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zum Abzug von 2% Skonto. Das Netto-Zahlungsziel beträgt 90 Tage.

6.2 Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.

6.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bis spätestens zum 5. eines jeden Monats alle Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen, die im Vormonat von Seiten des Auftragnehmers erbracht wurden. Liegt die Rechnung für die im Vormonat erbrachten Leistungen zum obigen Stichtag nicht vor, verschieben sich das Zahlungsziel und die Zahlungsbedingungen um einen Monat.

7. Schlußbestimmungen

7.1 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

7.2 Vertragssprache ist Deutsch.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften zum Internationalen Privatrecht und über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

7.4 Ist der Auftragnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtstand.

7.5 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit des Vertrags einschließlich dieser Bedingung nicht. Die Parteien verpflichten sich etwa unwirksame Klauseln durch eine zulässige Handhabe zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

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