AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Webseite sonderanfertigung.net im Folgenden „sonderanfertigung.net“ genannt.
1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Käufer insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend, übersandte Muster sind stets unverbindlich. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf eine Bestellung eine schriftliche Bestätigung abgesandt haben oder unsere Auftragsbestätigung durch den Käufer gegengezeichnet wird. sonderanfertigung.net behält sich die Annahme des Auftrags und die Übersendung der Auftragsbestätigung vor.
Eine Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen, auch bei bestehender Geschäftsverbindung, besteht nicht. Änderungen in Menge, Art, Gestaltungen und Konditionen bedürfen der Schriftform und unserer Bestätigung. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Tritt der Käufer von seiner Bestellung zurück, so berechnen wir stets 100?r Auftragssumme.
3. Zahlungen
3.1 Zahlungen des Käufers haben im Voraus unverzüglich nach Rechnungseingang bei uns einzugehen. Elektronisch übermittelte Rechnungen in korrekter Form mit allen notwendigen Pflichtangaben können Originalrechnungen ersetzen. Es besteht kein Anspruch, das Eintreffen einer Originalrechnung abzuwarten. Schecks- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns.
3.2 Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Alle Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät oder in seinen Vermögensverhältnissen nach Absendung der Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung eintritt.
3.4 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich nach sechs Wochen nach Vertragsabschluss bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 12 Prozentpunkte übersteigt. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
3.5 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Besteller bleibt sonderanfertigung.net berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss jedoch über dasjenige, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart wird, eine Gutschrift zugunsten des Käufers erteilen. Gutschriften, auch solche, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zum Beispiel als Kulanzgutschrift oder als Gutschrift für Unterlieferungen erteilt werden, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Verrechnung des gutgeschriebenen Betrages mit vor Erstellung der Gutschrift bereits bestehenden Forderungen ist unzulässig. Verrechnung mit zukünftigen Bestellungen ist möglich.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.
4.2 Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Ware zu verlangen, wenn sich der Käufer in Verzug befindet.
4.3 Der Käufer hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware zu unterrichten.
4.4 Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung.
4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab.
5. Lieferung
5.1 Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Die Belieferung behalten wir uns vor. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Besteller hat bei Vereinbarung des Lieferterms „Ab Werk“ die Lieferkosten zu tragen, die durch den Transport vom Herstellort zur Lieferadresse entstehen. Am Unternehmenssitz dvon sonderanfertigung.net befinden sich weder Lager- noch Produktionsstätten, so daß von dort kein Versand stattfindet. Dem Besteller ist bewußt, daß sonderanfertigung.net vor allem im Ausland produziert und der Versand notwendigerweise von dort erfolgt und nicht von der Firmenanschrift aus. Erfolgt die Lieferung in ein Land außerhalb Deutschlands, sind gegebenenfalls anfallende Zölle, Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer durch den Besteller zu entrichten, es sei denn, es ist explizit etwas anderes vereinbart.
5.2 Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung.
5.3 Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Käufer die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der geforderten Frist dem Verkäufer übermittelt. Dies gilt ebenso, wenn der Käufer die Vorauszahlung nicht unverzüglich oder vollständig leistet oder die Freigabe zur Produktion nicht in der geforderten Zeit oder ohne Einschränkung erfolgt oder Farbe, Form, Bedruckung oder Verpackung des Liefergegenstands auf Wunsch des Käufers verändert wird („Autorenänderung“). Terminverschiebungen aufgrund zu spät oder unvollständig übermittelter Informationen, Vorlagen, Muster, Zahlungen oder Freigaben sind in der Regel nicht-linear.
5.4 Beanstandungen offener Mängel müssen uns in Textform unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang mitgeteilt werden; bei versteckten Mängeln muß die Mitteilung unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung der Mängel erfolgen. Lieferung an Dritte im Auftrag des Käufers entbindet nicht von dieser Verpflichtung und verlängert auch nicht die Frist. Wir haben in jedem Fall das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall einer Verwendung der gelieferten Ware in Teilen oder als Ganzes zum geplanten oder einem ähnlichen Zweck oder im Fall einer Weitergabe an Dritte trotz erfolgter Beanstandung bleibt dem Verkäufer die Bearbeitung der Beanstandung auf Kulanzbasis vorbehalten.
5.5 Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 ?r bestellten Menge und deren Berechnung / Gutschrift zum vereinbarten Preis zuzüglich etwaiger Zusatzkosten für Transport behalten wir uns vor. Dieser Prozentsatz kann nach Absprache auf einen Maximalwert von 2 % angepasst werden. Ausschluß von Mehrmengen ist unter Inkaufnahme von Mindermengen auf Anweisung möglich.
5.6 Bei Verweigerung oder Verzögerung der Annahme der Ware durch den Käufer, dessen Erfüllungsgehilfen oder Dritte, an die in seinem Auftrag geliefert wird, werden Kosten für mehrere Anlieferversuche und gegebenenfalls Lagerkosten berechnet.
5.7 sonderanfertigung.net ist zu Teillieferungen berechtigt. Durchführung und gegebenenfalls notwendig werdende Wiederholung gesetzlich vorgeschriebener oder individuell vereinbarter Qualitätsprüfungen kann jeweils Lieferterminverschiebungen bewirken, ohne daß die sonderanfertigung.net darauf Einfluß hat oder deswegen in Verzug gesetzt werden kann.
6. Gewährleistung
6.1 Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Käufers zunächst auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung. Lediglich bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlaßt hat.
6.3 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.4 Handelsübliche, geringfügige oder technisch bedingte Abweichungen von Größe, Gewicht, Muster, Farbe, Beschaffenheit, Funktion usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Material- und Druckfarben aufgrund der verschiedenen Herstellungs- und Druckverfahren von der Vorgabe oder von vorher übersandten Mustern abweichen. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions-, Form- oder Gestaltungsänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
7. Haftung
Wir haften aus Delikt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jedoch nicht über den im Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Verkäufers bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflußbereiches des Verkäufers liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
8. Vertragliches Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Vertragsschluß wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluß herausstellt, daß der Käufer zahlungsunfähig ist.
9. Copyright, gesetzliche Vorschriften und Normen
Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln und -spielen sowie Werbeveranstaltungsideen und Sonderanfertigungen vor. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge sowie für Vorschlagslisten. Der Käufer versichert bei Auftragsklarstellung, daß er über die entsprechenden Rechte zur Nutzung der zur Durchführung des Auftrags zu verwendenden Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützten Markenzeichen, verfügt. Der Käufer sichert weiter zu, daß die auftragsbezogene Gestaltung der Werbemittel weder gegen das Wettbewerbsrecht oder andere gesetzliche Vorschriften und geltende Normen noch gegen Rechte Dritter verstößt. Von der Haftung für Sach- oder Personenschäden sowie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten, Gesetzen und Normen oder wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Käufer den Verkäufer frei. Der Käufer stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluß einer Produktion erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Werbemittels einen Herstellerhinweis in Form einer Internetadresse anzubringen.
10. Sonstiges
10.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
10.2 Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
10.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, sowie Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
10.4 Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden und/oder der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
10.5 Preise für Werkzeuge (Drucksiebe, Klischees, Schablonen, Spritzgusswerkzeuge, Stanzen) und alle anderen zur Produktion erforderlichen und eigens für die jeweilige Sonderanfertigung hergestellten technischen Hilfsmittel sind als anteiliges Entgelt für deren Bereitstellung zu verstehen und begründen keinen Eigentumsanspruch.
Die vorgenannten Hilfsmittel verbleiben im Besitz von sonderanfertigung.net.
Stand: 11. August 2020.